Verschenktes Wohnrecht löst Grunderwerbsteuer aus

Wird ein Grundstück verschenkt, ist dieser Vorgang normalerweise „nur“ schenkungsteuerpflichtig. Nach § 3 Nr. 2 GrEStG ist er von der Grunderwerbsteuer grundsätzlich befreit. Danach heißt es: „Ausgenommen von der Besteuerung sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Schenkungen unter einer Auflage…

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