Wird ein Grundstück verschenkt, ist dieser Vorgang normalerweise „nur“ schenkungsteuerpflichtig. Nach § 3 Nr. 2 GrEStG ist er von der Grunderwerbsteuer grundsätzlich befreit. Danach heißt es: „Ausgenommen von der Besteuerung sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Schenkungen unter einer Auflage…
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft (Urteil BGH vom 18. März 2016 (Az. V ZR 75/15)