Frage: Sind die Teilnahmebescheinigungen behördlich anerkannt?

Antwort: Für Form und Inhalt der Teilnahmebescheinigungen gibt es keine einheitliche behördliche Stelle. Jede Behörde entscheidet für sich. Wir haben allerdings bei der Konzeption unserer Seminare peinlich genau darauf geachtet, die Bedingungen zu erfüllen, welche die MaBV für das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen stellt. Daher werden Sie bei uns auch keine…

Weiterlesen