Vermietermeldebescheinigung

Denken Sie daran! Ab 1.11.2015 gilt ein neues Meldegesetz. Dem Mieter ist eine Meldebescheinigung auszustellen, die mindestens folgende Angaben enthalten muß:

• Name und Anschrift des Vermieters
• Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
• die Anschrift der Wohnung
• die Namen der meldepflichtigen Personen

Hier der Link für weitere Informationen: Meldegesetz