Urteil BGH zum Ausweis der Rücklage

Wohnungseigentum: BGH-Unsinn zum Ausweis der Rücklage. Weil dem Eigentümer nicht klar sei, ob alle Rücklagen gezahlt wurden, wenn diese in der Abrechnung unter der Position „Bildung der Rücklage“ gesamt ausgewiesen werden, sollen jetzt alle Verwalter die gezahlten Rücklagen jedes Eigentümers gesondert darstellen. Für die Verwalter ist das kein Problem, aber verstehen die Eigentümer eine solche Abrechnung noch? Und das im Namen der Klarheit und Einfachheit! mehr…